Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Tim-Christoph Evert – Skalde (Wort- und Tonkünstler)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
- Diese AGB gelten ausschließlich für alle Verträge zwischen Tim-Christoph Evert (nachfolgend „Skalde") und seinen Auftraggebenden über die Planung, Vorbereitung und Durchführung freier Zeremonien (z. B. Hochzeiten, Willkommensfeste, Trauerfeiern).
- Die in diesen AGB genannten Fristen beziehen sich primär auf planbare Zeremonien (z.B. Trauungen). Für kurzfristig zu erbringende Leistungen (insbesondere Trauerreden) gelten die im jeweiligen Dienstleistungsvertrag individuell vereinbarten Fristen.
- Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Auftraggebenden das Angebot in Textform des Skalden bestätigen (per E-Mail oder Unterzeichnung) oder durch Anzahlung der ersten Rate.
§ 2 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inkl. der gesetzlichen MwSt. (zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Steuersatz).
- Mit Vertragsschluss wird eine Teilzahlung für Individualleistungen in Höhe von 50 % des Gesamthonorars fällig. Diese Teilzahlung vergütet die unmittelbar nach Vertragsschluss beginnenden, kundenspezifischen Leistungen. Hierzu zählen insbesondere:
- Die exklusive Terminreservierung (Freihaltehonorar aufgrund des damit verbundenen Verzichts auf andere Anfragen für diesen Zeitraum).
- Die inhaltliche Konzepterstellung sowie die Recherche und Rekonstruktion individueller Zeremonieelemente und kulturhistorischer Bezüge.
- Die initiale Strukturplanung der Zeremonie. - Das restliche Honorar (50 %) sowie die Fahrtkosten sind bis spätestens 14 Tage vor dem Termin der Zeremonie ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die rechtzeitige Zahlung der Restvergütung ist Voraussetzung für die Durchführung der Zeremonie. Bei Zahlungsverzug behält sich der Skalde das Recht vor, die Leistung zurückzuhalten.
§ 3 Fahrtkosten und Auslagen
- Fahrtkosten werden mit 0,50 € pro gefahrenem Kilometer (Gesamtstrecke Hin- und Rückweg) ab dem Standort 21680 Stade berechnet. Die Routenberechnung erfolgt auf Basis eines elektronischen Navigationssystems.
- Bei einer einfachen Fahrtstrecke von mehr als 150 km behält sich der Skalde vor, nach vorheriger Absprache eine zusätzliche Pauschale für Reisezeit und/oder notwendige Übernachtungskosten in Rechnung zu stellen.
- Zusätzliche Auslagen (z. B. spezielle Ritualgegenstände) werden nach Absprache gesondert berechnet.
§ 4 Rücktritt und Stornierung durch die Auftraggebenden
- Bei einem Rücktritt der Auftraggebenden vom Vertrag hat der Skalde Anspruch auf eine pauschalierte Entschädigung.
- Die Auftraggebenden erkennen an, dass es sich bei der vereinbarten Tätigkeit um eine hochgradig individualisierte, wissenschaftlich-künstlerische Leistung handelt (u.a. Quellenrecherche, philologische Übersetzungen, Rekonstruktion historischer Rituale). Aufgrund dieser spezifischen Nischen-Expertise und der damit verbundenen mehrwöchigen Vorlaufzeit ist eine kurzfristige Neuvergabe eines stornierten Termins an Dritte innerhalb der letzten 4 Wochen vor dem Termin faktisch ausgeschlossen.
- Staffelung der Entschädigung (unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen):
- Mehr als 12 Monate vor dem Termin: Der Skalde berechnet eine pauschale Aufwandsentschädigung für bereits erbrachte Vorleistungen (Terminmanagement, Erstellung des individuellen Angebots, administrative Abwicklung) in Höhe von 100,- € inkl. MwSt., sofern noch kein tiefergehendes Planungsgespräch stattgefunden hat.
- Bis 6 Monate vor dem Termin: Einbehalt der Teilzahlung für Individualleistungen (50 % des Gesamthonorars).
- Zwischen 6 Monaten und 4 Wochen vor dem Termin: 65 % des Gesamthonorars.
- Ab 4 Wochen vor dem Termin: 80 % des Gesamthonorars.
- Ab 7 Tage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 90 % des Gesamthonorars (als Ersatz für die bereits vollständig fertiggestellte Individualleistung). - Zusatzkosten: Unabhängig von den Pauschalen sind bereits angefallene und nicht mehr kostenfrei stornierbare Auslagen (z. B. bereits beschaffte Ritualgegenstände, gebuchte Reise- oder Übernachtungskosten) in voller Höhe zu erstatten.
- Nachweisklausel: Den Auftraggebenden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Skalden kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die oben genannten Pauschalen.
§ 5 Mitwirkungspflichten der Auftraggebenden
- Informationspflicht: Die Auftraggebenden stellen sicher, dass alle für das Konzept notwendigen Informationen (Fragebögen etc.) spätestens 8 Wochen vor dem Termin vollständig beim Skalden vorliegen.
- Termine: Die Planungsgespräche sind verbindlich. Bei Verhinderung ist innerhalb von 7 Tagen ein Ersatztermin zu vereinbaren, der spätestens 8 Wochen vor der Zeremonie liegen muss.
- Rahmenbedingungen vor Ort: Die Auftraggebenden tragen die Verantwortung für die Rahmenbedingungen am Ort der Zeremonie (Stromanschluss, Witterungsschutz, Zugänglichkeit). Bei extremer Witterung obliegt die Entscheidung über den Einsatz von elektronischem Equipment allein dem Skalden. Die Auftraggebenden stellen sicher, dass für den Skalden ein angemessener Sonnen- bzw. Regenschutz am Ort der Zeremonie zur Verfügung steht. Kann die Zeremonie aufgrund der Witterung nicht wie geplant stattfinden, bleibt der Honoraranspruch unberührt. Die Durchführung steht unter dem Vorbehalt zumutbarer Wetterbedingungen für Mensch und Technik. Die Auftraggebenden sind zudem für die GEMA-Anmeldung verantwortlich.
- Rechtsfolgen bei Nichtmitwirkung (Rücktritt): Verletzen Auftraggebende ihre Mitwirkungspflichten (insb. Abs. 1 und 2) so erheblich, dass eine Durchführung der Zeremonie unmöglich oder qualitativ unzumutbar wird, ist der Skalde zum Rücktritt berechtigt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Skalde den Auftraggebenden unter Hinweis auf die Rechtsfolgen erfolglos eine angemessene Frist zur Nachholung der Mitwirkungshandlung gesetzt hat. Im Falle eines berechtigten Rücktritts findet die Stornostaffel gemäß § 4 Abs. 2 entsprechende Anwendung. Der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung durch den Skalden gilt hierbei als Stornierungszeitpunkt. Im Falle eines Rücktritts sind bereits angefallene Fahrtkosten oder Stornogebühren für Reisebuchungen zu erstatten, sofern diese nicht mehr kostenfrei stornierbar sind. Der Rücktritt erfolgt in Textform.
- Haftungsausschluss bei eingeschränkter Qualität: Führt der Skalde die Zeremonie trotz verspäteter Infos oder widriger Umstände durch, bleibt der Honoraranspruch bestehen. Die Haftung für die inhaltliche Tiefe oder atmosphärische Wirkung ist in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit der Skalde die Leistung in "mittlerer Art und Güte" erbracht hat.
§ 6 Abgrenzung der Leistungen (Keine Hochzeitsplanung)
Der Skalde schuldet ausschließlich die vereinbarte Zeremonie und deren Vorbereitung. Die Tätigkeit umfasst keine Leistungen der Hochzeitsplanung, Event-Logistik oder Koordination dritter Dienstleister.
§ 7 Urheberrecht
Die vom Skalden verfasste Rede ist sein geistiges Eigentum. Eine Nutzung für private Zwecke ist gestattet. Die Veröffentlichung von Ausschnitten in sozialen Medien ist unter Nennung des Urhebers gestattet. Eine gewerbliche Nutzung sowie die eigenständige Wiederverwendung der Rede oder von Teilen daraus für andere Zeremonien oder Zwecke ist ausdrücklich untersagt.
§ 8 Höhere Gewalt und Ausfall des Skalden
- Bei Absage durch Höhere Gewalt (z. B. Unwetterkatastrophen, schwere Krankheit) wird eine Verschiebung angestrebt. Behördliche Auflagen (z. B. Gästezahlbeschränkungen), unter denen die Feier grundsätzlich stattfinden darf, gelten nicht als Höhere Gewalt; das Honorar bleibt in diesem Fall fällig.
- Bei krankheitsbedingtem Ausfall des Skalden bemüht er sich um Ersatz. Eine Garantie besteht nicht. Gezahlte Honorare für die nicht erbrachte Zeremonie werden erstattet.
- Tritt der Krankheitsfall ein, bevor wesentliche Leistungen (insb. das Planungsgespräch oder die Konzepterstellung) erbracht wurden, werden alle bereits gezahlten Beträge (inkl. Anzahlung) vollständig erstattet.
- Erfolgt der Ausfall nach Fertigstellung der Rede, kann der Skalde den Auftraggebenden das Skript zur Nutzung durch einen Dritten anbieten. Wird dies angenommen, verbleibt die Teilzahlung für Individualleistungen (50 %) als Teilvergütung für die Konzepterstellung und das Skript beim Skalden; lediglich das Durchführungshonorar wird erstattet.
§ 9 Haftungsausschluss
- Der Skalde haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Skalde nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für ausdrücklich abgegebene Garantien.
- Für die inhaltliche Richtigkeit von Informationen oder historischen Daten, die auf Angaben der Auftraggebenden beruhen oder durch diese freigegeben wurden, übernimmt der Skalde keine Haftung.
§ 10 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
- Verbraucher haben ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht.
- Wertersatz: Verlangen die Auftraggebenden ausdrücklich, dass die Dienstleistungen bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen, haben sie im Falle eines Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang entspricht.
- Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch bereits vor Ablauf der Frist vollständig erbracht wurde.
- Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
- Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Skalden (Stade).
